Aus „Aktive Kernbereiche in Hessen“ wird „Lebendige Zentren“
Bund und Länder ordnen die Städtebauförderung von 2020 an neu. In Hessen werden die bisherigen Programme “Aktive Kernbereiche in Hessen” sowie “Städtebaulicher Denkmalschutz” in dem Programm „Lebendige Zentren“ gebündelt.