Das Förderprogramm „Lebendige Zentren“

Die Stadt Lorsch wurde 2018 in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren” (bis 2020: “Aktive Kernbereiche in Hessen“) aufgenommen. Die Nachfrage der Kommunen nach einer Unterstützung aus diesem Programm zur Stärkung und Vitalisierung ihrer Innenstädte und Ortszentren ist nach wie vor sehr groß – als eine von nur neun Kommunen wurde Lorsch aus 33 Bewerbungen im Jahr 2018 ausgewählt.

Das Programm “Lebendige Zentren” soll künftig noch stärker als bisher Maßnahmen unterstützen, die das Wohnen verschiedener Zielgruppen in den Zentren stärken. Dazu zählen die Förderung von baulichen Maßnahmen, die bestehenden Wohnraum qualifizieren und barrierefrei entwickeln oder auch der Umbau von gewerblichen Leerständen zu Wohnzwecken. Auch Handlungsfelder, die das Wohnen im Kern der Stadt besonders stärken, wie beispielsweise moderne Infrastruktur- und Versorgungsangebote in fußläufiger Entfernung, in einem Zentrum, das sich durch Funktionsvielfalt und besondere Aufenthaltsqualitäten auszeichnet, sollen im Programm “Lebendige Zentren” einen deutlichen Schwerpunkt bilden. Darüber hinaus sind flankierende Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für eine stadtverträgliche Mobilität und damit auch das Stadtklima im Blick haben, wichtig für das Wohnen in der Innenstadt. Wer sich bewusst für den Standort Innenstadt entscheidet, der weiß auch die besondere Identität der Zentren zu schätzen, mit den besonderen Angeboten an Kultur, Handel und Dienstleistungen.

Innenstädte stärken bedeutet auch, Funktionen zu stärken. Dabei nimmt das Thema Wohnen mit seiner belebenden Funktion einen wichtigen Stellenwert ein. Die große Nachfrage nach Wohnraum in den Ballungsgebieten erfordert einen behutsamen Umgang mit den Flächenressourcen in den Zentren. In urbanen Innenstadtquartieren besteht die Chance, neuen Wohnraum beispielweise in den Obergeschossen zu entwickeln oder in leerstehenden Einkaufspassagen eine neue gemischte Nutzung zu etablieren, um den Standort Innenstadt nachhaltig zu stabilisieren und aufzuwerten. In kleineren Städten und ländlichen Regionen, wo der Handel rückläufig ist, kann der Umbau von leerstehenden Gewerbeflächen zu barrierefreiem Wohnraum neue Qualitäten in die Zentren bringen.

Ziel ist es, die Wohnfunktion in den Innenstädten und Ortskernen zu stärken, um auf den Wohnbedarf von Familien und verschiedenen Altersgruppen zu reagieren und eine Belebung der Zentren zu unterstützen.

Der Wohnstandort Innenstadt wird in besonderem Maße durch ein vielfältiges Infrastrukturangebot gestärkt. Aus dem Programm “Lebendige Zentren” können daher auch die Sanierung oder der Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen für Begegnung und Austausch, Kindergärten, Jugendzentren, Seniorentreffpunkte, Stadtbüchereien und Kultureinrichtungen in den Zentren gefördert werden.

Grün- und Freiflächen in den Innenstädten und Ortszentren – insbesondere im Wohnumfeld – sollen gesichert, weiterentwickelt oder neu geschaffen werden. Die Entsiegelung von Flächen, die Freihaltung von Frisch- und Kaltluftschneisen durch Grünanlagen, die Aufwertung von Parks, die Begrünung von Straßen, Wegen, Plätzen, Dächern, Fassaden oder Höfen sind wirksame Maßnahmen für ein besseres Stadtklima.

Gefördert werden Grünflächen, Platz- und Straßenbegrünung sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung. Das Programm wirkt damit positiv auf die Anpassung an den Klimawandel und den Erhalt der Artenvielfalt. Und nicht zuletzt schafft es Lebensqualität. Denn: Erst das Grün macht die Städte lebenswert.

Innenstädte und Ortszentren übernehmen wichtige Funktionen, wenn es um die Versorgung der Menschen in den Zentren geht. Hier gilt es, beispielsweise den Lebensmittelhandel aber auch Praxen und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich in den Zentren zu sichern oder neu anzusiedeln. Ziel ist es, mit Unterstützung aus dem Förderprogramm das soziale Miteinander zu stärken und ein Zentrum für Alle zu entwickeln.

Es gilt, Innenstädte und Ortsteilzentren als Mittelpunkte des städtischen Lebens zu stärken – als Orte vielgestaltiger Austauschbeziehungen und als alltägliche Handels- und Lebensräume. Vitale Innenstädte und Ortszentren zeichnen sich durch eine vielfältige Nutzungsmischung aus. Hier sind Handel, Gastronomie, Dienstleistungen, Kultur und Kreativwirtschaft konzentriert angesiedelt. Ziel ist es, den verschiedenen Nutzungen Raum zu bieten und sie am Standort Innenstadt zu sichern und weiter zu entwickeln.

Menschen aller Altersgruppen sollen in den Zentren unserer Städte oder Gemeinden mobil sein und die Angebote möglichst unkompliziert erreichen können. Insbesondere für ältere Menschen und für Familien mit kleinen Kindern erleichtern barrierefreie Wege und Zugänge zu Infrastruktureinrichtungen und Geschäften den Alltag. Attraktive Fuß- und Radwege im Zentrum sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wie Fahrradparkhäuser sind in der Innenstadt gefragt. Generell sollte dem Fuß- und Radverkehr größere Aufmerksamkeit gewidmet werden: Konzepte und Maßnahmen, die die nachhaltige Nahmobilität begünstigen und dazu anregen, öfter mit dem Rad als mit dem Auto zu fahren, sollten im Vordergrund stehen. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für den Nahverkehr ist für ein attraktives und gut erreichbares Zentrum wichtig.

Der Umbau von Straßenräumen, Rad- und Fußwegen mit dem Ziel, verbesserte Rahmenbedingungen für eine stadtverträgliche Mobilität zu schaffen, kann aus dem Programm gefördert werden.

Eine erfolgreiche Innenstadtentwicklung erfordert ein kooperatives Handeln. Als Voraussetzung zur Umsetzung des Förderprogramms werden daher in den Förderstandorten sogenannte „Lokale Partnerschaften“ gebildet, in denen die jeweils relevanten Interessengruppen vertreten sind. Zur Unterstützung des privaten Engagements kann außerdem ein Verfügungsfonds gebildet werden, in dem private Mittel mit Städtebaufördermitteln aufgestockt werden, um innenstadtrelevante Maßnahmen der Geschäftsleute umzusetzen. Gefördert werden z. B. Workshops, Bauberatung oder ein City- und Kernbereichsmanagement. Um Investitionen privater Eigentümer anzuregen, können Kommunen darüber hinaus auch finanzielle Anreize für kleinere private Einzelmaßnahmen im Rahmen eines sogenannten ´Anreizprogramms´gewähren.“