Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den auf diesen Seiten beschriebenen Förderprogrammen bietet die Stadt Lorsch auch weitere Fördermöglichkeiten für das gesamte Stadtgebiet an, die Sie unter den folgenden Links abrufen können.
Lorsch blüht auf
Gefördert werden Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden und Vorgärten sowie der Entsiegelung von Flächen. Lorscher Vereine können einen Antrag auf Bezuschussung von Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen und zur Begrünung ihres Vereinsgeländes stellen.
Baum und Strauch
Gefördert wird die Neupflanzung von ausgewählten, heimischen und standortgerechten Bäumen (Hochstämme ab einem Stammumfang von 12 bis 14 cm) sowie Sträuchern und Gehölzen (mit einer Wuchshöhe von mindestens 100 cm), die als ökologisch wertvoll gelten, zur Heckenbildung geeignet sind und zum Erhalt unversiegelter Flächen beitragen. Ersatzpflanzungen sind hingegen nicht förderfähig.
Berechtigt, die städtische Förderung zu beantragen, sind alle Lorscher Grund- und Hauseigentümer*innen von privaten Grundstücksflächen.