Erfreulicher Förderbescheid für „Lebendige Zentren“

Weitere 2 Mio. Euro für Projekte in der Innenstadt

Nach den hohen Förderbescheiden in den vergangenen Jahren gab es Anfang Dezember für die Stadt Lorsch erneut sehr gute Nachrichten aus Wiesbaden. Mit dem Zuwendungsbescheid 2021 wurden der Stadt für die Umsetzung der Projekte im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ 2 Millionen Euro Fördermittel vom Bund und Land Hessen zugesagt. Damit kann an die hohen Fördersummen der vergangenen beiden Jahre angeknüpft werden.

5,66 Mio. Euro Fördermittel seit Aufnahme ins Förderprogramm 2018

Bund und Land übernehmen zwei Drittel der Projektkosten, die Stadt Lorsch finanziert das verbleibende Drittel, sodass für die Projekte im Stadtzentrum 3 Millionen Euro aus der Bewilligung 2021 eingesetzt werden können. Insgesamt werden mit den Bewilligungen der letzten vier Jahre bis zu 8,5 Mio. Euro Ausgaben gefördert.

Vor allem die Nibelungenhalle war auch 2021 wieder Gegenstand des Förderantrags. Mit den Bewilligungen der letzten Jahre wurden die benötigten Mittel angespart, mit dem aktuellen Bescheid ist nun von einer Ausfinanzierung der Maßnahme auszugehen.

 

Nachdem mit dem Bescheid 2020 unter anderem die Förderung eines Freiraumplanerischen Fachbeitrags als Konzept und Grundlage für die Gestaltung öffentlicher Räume bewilligt war, wurde 2021 nun auch ein Nutzungskonzept für das Giebauer Haus und das Haus der Vereine bewilligt. Zudem sollen das Parkraumkonzept von 2014 fortgeschrieben und Spielpunkte für Kinder im Stadtzentrum errichtet werden. Über die konkrete Mittelverteilung entscheiden die städtischen Gremien im kommenden Jahr.

 

 

Aktueller Stand bei den Projekten

So manche Lorscherinnen und Lorscher mögen sich fragen, warum denn augenscheinlich nichts passiert, obwohl es bereits so viele Fördergelder gab. Viele Projekte werden derzeit von der Verwaltung und der Entwicklungsgesellschaft vorbereitet und geplant. So wurden unter anderem zahlreiche Ausschreibungsverfahren gestartet:

Die Stadt Lorsch als öffentlicher Auftraggeber kann nicht einfach Unternehmen beauftragen, sondern ist an umfangreiche Vorschriften zur Ausschreibung und Vergabe von Leistungen gebunden, deren Beachtung aufwändig ist. Gerade bei Großprojekten wie der Sanierung der Nibelungenhalle nehmen die Vorarbeiten für die Vergabe und die Ausschreibung selbst viele Monate Zeit in Anspruch.

Die bewilligten Fördermittel stehen der Stadt Lorsch dabei nicht sofort in vollem Umfang zur Verfügung, da diese nur anteilig für jedes Jahr abgerufen werden können.  

Die Ziele für 2022

Für das kommende Jahr ist es geplant, vor allem die notwendigen Aufträge für die Umsetzung der Projekte zu vergeben. Dies betrifft insbesondere die Nibelungenhalle (Projektsteuerung, Objektplanung (Architekt), Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie Tragwerksplanung und Brandschutz), das energetische Quartierskonzept für das Quartier „Auf dem Wingertsberg“, den Freiraumplanerischen Fachbeitrag, die Erweiterung des Pfingstrosengartens und das Konzept für das Giebauer Haus/ Haus der Vereine.

Im Frühjahr 2022 wird dann der Förderantrag für das kommende Jahr eingereicht. Die Projektvorschläge wurden in diesem Zusammenhang mit dem zivilgesellschaftlichen Gremium „Lokale Partnerschaft“ diskutiert. Gegenstand des Antrags sollen nach dem derzeitigen Stand der Beratungen unter anderem die Modernisierung des Hauses der Vereine und des Giebauer Hauses, die Planung für die Umgestaltung der Freiflächen zwischen Marktplatz und Haus der Vereine sowie die Gestaltung eines Rundwegs durch das Stadtzentrum sein.

Auch die Maßnahme „Anreizprogramm“ für private Immobilieneigentümer*innen soll aufgrund der großen Nachfrage erneut Teil des kommenden Förderantrags sein.