Sozialministerin übergibt Förderbescheid

450.000 Euro vom Land Hessen: Stadt Lorsch erhält Förderung für barrierefreien Umbau der Nibelungenhalle

Foto: Stadt Lorsch

Lorsch, 13. August 2025

Im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK) unterstützt das Land Hessen den barrierefreien Umbau der Nibelungenhalle in Lorsch mit rund 450.000 Euro. Sozialministerin Heike Hofmann überreichte den offiziellen Förderbescheid persönlich vor Ort an Christian Schönung. Die Förderung erfolgt über ein Landesprogramm zur Umsetzung der UN-BRK und deckt 80 Prozent der Kosten, die gezielt in Maßnahmen zur Barrierefreiheit fließen.

Die feierliche Übergabe fand bei strahlendem Sonnenschein an der Nibelungenhalle statt. Neben der Ministerin und dem Bürgermeister waren auch der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer, Vertreterinnen und Vertreter des Hessischen Sozialministeriums, der Stadtverwaltung Lorsch sowie der ProjektStadt, die das Fördermittelmanagement begleitet, anwesend.

Die Nibelungenhalle – ein zentrales Veranstaltungsgebäude der Stadt aus den 1960er Jahren – wird derzeit umfassend modernisiert, energetisch saniert und neu strukturiert. Mit dem aktuellen Förderbescheid kann nun auch der dringend notwendige barrierefreie Umbau gezielt realisiert werden.

Ziel der Umgestaltung ist es, dass die Halle künftig von allen Menschen – unabhängig von Alter, Mobilität oder individuellen Einschränkungen – gleichberechtigt genutzt werden kann. Geplant sind unter anderem:

  • der Einbau eines Aufzugs,
  • barrierefreie Zugänge zur Halle,
  • barrierefreie sanitäre Anlagen,
  • Behindertenparkplätze,
  • höhenverstellbare Pulte und mobile Lifter,
  • ein taktiles Leitsystem für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen,
  • sowie eine moderne Akustikanlage zur Unterstützung hörbehinderter Menschen.

Sozialministerin Heike Hofmann betonte bei der Übergabe des Bescheids:

„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass die Nibelungenhalle barrierefrei gestaltet und so auch für Menschen mit Einschränkungen erlebbar gemacht wird. Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe, die wir auch als ein zentrales Anliegen im Koalitionsvertrag verankert haben. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie dieser letztlich alle.“

Auch Bürgermeister Christian Schönung hob die gesellschaftliche Relevanz der Maßnahme hervor:

„Durch die Sanierung der Nibelungenhalle wird neben dem Bedarf einer energetischen Aufwertung auch auf veränderte Rahmenbedingungen eingegangen. So wird mit dem Einbau einer Aufzugsanlage, mit einem Leitsystem für Seh- und Hörbehinderte, der barrierefreien Zuwegung sowie einer Akustikanlage für Hörbehinderte eine inklusive Nutzung der Halle für alle Bevölkerungsgruppen ermöglicht.“

Die Maßnahme wurde bereits Ende letzten Jahres durch einen genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorbereitet. So konnten die ersten Schritte zur Umsetzung bereits im Frühjahr 2025 anlaufen.

Hintergrund: Die UN-Behindertenrechtskonvention und das Förderprogramm

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit dem 26. März 2009 in Deutschland rechtskräftig. Die Hessische Landesregierung unterstützt die Umsetzung von Beginn an aktiv. Mit der Förderrichtlinie zur Schaffung inklusiver kommunaler Infrastrukturen ermöglicht das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gezielte Investitionen in barrierefreie, inklusive Einrichtungen vor Ort – etwa Veranstaltungsstätten, Rathäuser oder Freizeitangebote.

Ministerin Hofmann unterstrich in ihrer Ansprache:

„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob barrierefreie Veranstaltungsorte, Rathäuser oder inklusive Spielplätze – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir mit den Kommunen inklusive Strukturen. Wir haben bereits eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen.“

Die Stadt Lorsch setzt damit ein starkes Zeichen für nachhaltige Stadtentwicklung, soziale Gerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe – in baulicher, sozialer und kultureller Hinsicht.