Gestaltungssatzung Innenstadt Lorsch 2025

Die Stadt Lorsch hat eine neue Gestaltungssatzung

Am 11.12.2025 ist die neue „Gestaltungssatzung Innenstadt Lorsch 2025“ in Kraft getreten. Sie ersetzt die alte Gestaltungssatzung aus dem Jahr 2013 und enthält an heutige Trends und Herausforderungen angepasste Regelungen. Gleichzeitig wurde auch ein neues Gestaltungshandbuch erarbeitet, das die Regelungen der Satzung und ihre Hintergründe verständlich erläutern soll.

Ziel ist es, die Innenstadt mit ihren historischen Gebäuden und die direkte Umgebung des UNESCO Weltkulturerbes Kloster Lorsch vor Verunstaltungen zu schützen.
Die Satzung soll ein harmonisches Miteinander unterschiedlich gestalteter Bauten ermöglichen, indem ein gemeinsamer Nenner vorgegeben wird, der auf verschiedene Art und Weise umgesetzt werden kann und Raum für Individualität und Kreativität lässt.      
Im Rahmen der Überarbeitung wurden aktuelle Themen aufgegriffen und u.a. die Errichtung von Photovoltaikanlagen durch die Rücknahme von Regelungen erleichtert.

Zu den wichtigsten Änderungen der Satzung gehören

  • Die Verkleinerung des Geltungsbereichs
  • Die Eingrenzung des Regelungsbereichs der Satzung auf vom öffentlichen Raum aus sichtbare Anlagen/Freiflächen
  • Die Aufnahme von Regelungen zu Fassadenfarbe, Fassadenbeleuchtung und Warenautomaten
  • Die Überarbeitung des Paragrafen über Werbeanlagen
  • Die Streichung der Regelungen zu Photovoltaikanlagen

Die neue Satzung inkl. Gestaltungshandbuch können Sie hier abrufen.

Die Stadt Lorsch steht den Eigentümerinnen und Eigentümern in gestalterischen Fragen gerne beratend zur Seite. Ansprechpartnerin ist Frau Schneider, erreichbar unter 0 62 51/59 67-305 oder h.schneider@lorsch.de.