Das Förderprogramm „Lokale Ökonomie“

Das Programm “Lokale Ökonomie” ist ausgelaufen, es ist keine Antragstellung mehr möglich.
Die sogenannte „Maßnahmenlinie Lokale Ökonomie“ war in der EU-Förderperiode 2014-2020 (Abwicklung bis Ende 2023) Bestandteil des EFRE-Programms (EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Sie hatte das Ziel der Förderung der lokalen Ökonomie und des Unternehmergeistes im städtischen Umfeld. „Städtische Quartiere beinhalten Potenzial für neue Arbeitsplätze, für Existenzgründungen, insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie oder auch der Kultur und Kreativwirtschaft. Die Förderung der lokalen Ökonomie verfolgte eines oder mehrere der nachstehenden Ziele:
- Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft, auch durch Beratungsleistungen
- Sicherung bestehender Unternehmen durch Modernisierung der Betriebsausstattung, zum Beispiel der Ladenausstattung
- Gründung und/oder Ansiedlung kleinster und kleiner Unternehmen einschließlich Dienstleister und Freiberufler, auch im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft
- Erweiterung bestehender Unternehmen
- Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Schaffung von Ausbildungsplätzen für besonders benachteiligte Personen einschließlich Migranten.
Zweck der Förderung war die Schaffung neuer und die Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze in räumlich abgegrenzten Stadtbereichen, auch indirekt durch Modernisierung von in die Jahre gekommener Ladenausstattungen zur Steigerung des betrieblichen Umsatzes und zur Verbesserung der Präsentation von Geschäften. Im Zusammenwirken mit Verbesserungen des Stadtbildes sollte die Wohn- und Handelsfunktion von Stadtkernen oder Stadtteilzentren gestärkt werden.“
Quelle: EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Dieses Förderprogramm unterschied sich von anderen Programmen zur Wirtschaftsförderung in Hessen. Zum Beispiel wurden die kommunalen Förderbestimmungen nur durch einen Rahmen, nicht aber im Detail durch das Ministerium vorgegeben. Je nach örtlichem Bedarf konnte so entschieden werden, welche Branchen gefördert werden, wie hoch der maximale Zuschuss war oder wie viel Gewerbetreibende mindestens investieren mussten, um eine Förderung zu erhalten. Diese Förderrichtlinien waren von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen und mussten vom Ministerium gebilligt werden.
Die Anträge auf Fördermittel wurden von einem Gremium aus lokalen Experten begutachtet und nach Maßgabe der Förderrichtlinien von der Stadt entschieden. Die Kommune wurde Bewilligungs- und Zahlstelle gegenüber den privaten Antragstellern.
Im Unterschied zu anderen Wirtschaftsförderprogrammen konnten aus dem Programm Kleinst- und Kleinbetriebe, Selbständige wie auch Existenzgründungen gefördert werden. Ebenso konnten Branchen wie Einzelhandel und Gastronomie aus diesem Programm unterstützt werden.
Ziel des Lokale-Ökonomie-Programms 2014-2020 war es, Synergien zwischen städtebaulicher und gewerblicher Entwicklung herzustellen. Daher wurde in Hessen das Programm Lokale Ökonomie in der Regel mit der Gebietskulisse der Städtebauförderung verknüpft.
Die Fördergelder des Programms Lokale Ökonomie stammten aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Kommunen mussten sich mit Eigenmitteln an ihrem Programm beteiligen. Personal- und Sachausgaben, die mit der Umsetzung vor Ort verbunden sind, wurden anteilig gefördert. Die Höchstförderquote aus dem EFRE betrug maximal 50 v. H., sowohl auf Programm- wie auch auf Projektebene.
Weitere Informationen:
https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/foerderprogramme/efre-2014-2020.html

Das Förderprogramm „Lokale Ökonomie – ´Zukunftsunternehmen Lorsch´ wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.