Gefördert wird die Neupflanzung von ausgewählten, heimischen und standortgerechten Bäumen (Hochstämme ab einem Stammumfang von 12 bis 14 cm) sowie Sträuchern und Gehölzen (mit einer Wuchshöhe von mindestens 100 cm), die als ökologisch wertvoll gelten, zur Heckenbildung geeignet sind und zum Erhalt unversiegelter Flächen beitragen. Ersatzpflanzungen sind hingegen nicht förderfähig.
Berechtigt, die städtische Förderung zu beantragen, sind alle Lorscher Grund- und Hauseigentümer*innen von privaten Grundstücksflächen.